Sozialwohnung: Infos über den Wohnberechtigungsschein in Hamburg
Nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland wird es für viele Familien immer schwieriger, bezahlbare Wohnungen zu finden. Da die Mieten im Vergleich zu den Löhnen stärker steigen, können Sozialwohnungen eine gute Option für Familien mit geringem Einkommen sein. Wir geben einen Überblick.
In den letzten Jahren wurde der geförderte Wohnungsbau in Hamburg stark verbessert. Die Regierung arbeitet mit den Grundstückseigentümern zusammen, um mehr Grundstücke für den Bau zur Verfügung zu stellen. Mindestens 20 % der gesamten Bebauung muss für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Im Jahr 2021 betrug der Anteil der Sozialwohnungen an allen Wohnungen in Hamburg etwa 7,7 %. Im Bezirk Hamburg-Mitte ist der Anteil der Sozialwohnungen mit etwa 13,9 % am höchsten. Den geringsten Anteil an Sozialwohnungen weist der Bezirk Eimsbüttel auf.
Hamburg leidet wie die meisten Großstädte in Deutschland und Europa unter einem Mangel an Wohnraum für seine Bevölkerung. Eines der größten Probleme im Zusammenhang mit der mangelnden Bautätigkeit in den wichtigsten Boomjahren sind die hohen Mietpreise. Wie auf dem privaten Markt müssen Menschen, die eine Sozialwohnung suchen, darauf achten, dass sie eine erschwingliche Wohnung finden, die zu ihnen passt. Das Verfahren ist vielleicht nicht so einfach, wie es scheint. Die folgenden Fragen können Ihnen bei der Vorbereitung helfen.
Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung in Hamburg?
Die Anspruchsberechtigung selbst ist recht leicht zu verstehen. Wenn Sie schon lange in Hamburg leben und ein Familieneinkommen haben, das unter einem staatlich festgelegten Betrag liegt, haben Sie die Möglichkeit, sich für das soziale Wohnungsbauprogramm zu bewerben. Aber was genau kennzeichnet eine einkommensschwache Familie nach dem Hamburger Wohnungsrecht?
Alleinstehende können ein Nettoeinkommen von bis zu 17.400 Euro pro Jahr haben und trotzdem bewilligungsfähig sein. In Bruttobeträgen ausgedrückt wären es 25.900 Euro. Bei einem Ehepaar liegt die Einkommensgrenze bei 26.100 Euro netto pro Jahr, also 38.300 Euro brutto. Wenn das Paar Kinder hat, erhöht sich die Grenze für jedes Kind in der Familie um weitere 1.000 € netto pro Jahr.
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Sozialwohnung erfüllen, sind die nächsten Schritte relativ einfach: Der sogenannte Wohnberechtigungsschein muss beantragt werden. In Hamburg ist das sogar online möglich.
Folgende Dokumente benötigen Sie für Ihren Antrag:
- Kopie des Personalausweises
- Aktuelle Meldebestätigung
- Einkommenserklärung
- Nachweis über die Einkünfte der letzten 12 Monate
Wenn sich während des Beantragungszeitraums das Familieneinkommen durch eine Gehaltserhöhung oder einen neuen Job ändert, muss das Formular erneut ausgefüllt werden.
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Eine der am häufigsten gestellten Fragen ist die nach der Größe der Wohnung. Die Verteilung ist recht demokratisch: Wenn Sie alleinstehend sind und auch allein leben, haben Sie in Hamburg Anspruch auf eine Wohnung von bis zu 50 Quadratmetern. Pro zusätzlichem Haushaltsmitglied haben Sie Anspruch auf mindestens 8 m² Wohnraum mehr.
Doch auch hier gelten Obergrenzen: Ein Zweipersonenhaushalt darf maximal 60 m² groß sein, ein Dreipersonenhaushalt 75 m² und ein Vierpersonenhaushalt 90 m². In besonderen Fällen, wie z.B. bei Paaren, die Kinder planen, ist es notwendig, ein spezielles Formular auszufüllen, in dem die Pläne zur Erweiterung der Familie bescheinigt werden.
Die Suche nach Sozialwohnungen unterscheidet sich nicht groß von einer normalen Wohnungssuche. Sie können in Internetanzeigen, in sozialen Netzwerken oder in Zeitungen nach geeigneten Wohnungen stöbern. Auch auf speziellen Listen der Wohnungsämter können Sie fündig werden. Wenn es sich um eine Sozialwohnung handelt, ist dies in der Wohnungsbeschreibung vermerkt. Bei Fragen helfen Ihnen meist die zuständigen Bezirksämter. Viel Erfolg!