Sicherer Umgang mit Raketen und Böllern zu Silvester

Jedes Jahresende wird ohrenbetäubend gefeiert. Das helle Lichterspiel mit Raketen, Fontänen und anderen Feuerwerkskörpern ist schön anzusehen, birgt allerdings auch Gefahren. Jedes Jahr verursacht die Silvesternacht Brandverletzungen und Brände. In manchen Fällen müssen sogar Amputationen durchgeführt werden. Hauptgrund sind falscher Umgang und Leichtsinnigkeit der Anwender.

Damit das Feuerwerk an Silvester in Hamburg sorgenfrei genossen werden kann, hier einige Tipps:

Unbedingt die Gebrauchsanweisungen der Feuerwerkskörper beachten.

Knallkörper sollten von Kindern ferngehalten werden. Kinder sollten auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden. Sie sollten niemals mit dem Feuerwerk alleine gelassen werden.

Es sollten nie selbst gebastelte Böller genutzt werden oder Feuerwerkskörper mit einer unbekannten Herkunft.

Nach dem Anzünden immer einige Meter Sicherheitsabstand einnehmen.

Feuerwerkskörper dürfen niemals in der näheren Umgebung, von brennbaren Außenwänden oder leicht entzündbarem Material gezündet werden.

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Weitere Tipps im Umgang mit Feuerwerkskörpern

Um Verletzungen vorzubeugen, sollten niemals Raketen aus der Hand gezündet werden. Zuzüglich sind Feuerwerke nur für draußen geeignet.

Raketen nur aus standfesten Flaschen starten. Die Flasche kann vorher mit Wasser oder Sand befüllt werden, um sie besser am Boden zu fixieren. Die Flugbahn die die Rakete nimmt, muss immer von Gebäuden, Menschen und Tieren wegführen.

Nachdem eine Rakete nicht sofort explodiert ist, sollte sie nicht angefasst werden. Es könnte sich um einen Spätzünder handeln. Wenn nach 30 Minuten nichts passiert, wird die Rakete in einen Wassereimer unbrauchbar gemacht.

Knallen ist in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen nicht erlaubt.

Tipp: Wenn Ihr Eure verbrannten Feuerwerkskörper nach der Sause (besonders in Form der Feuerwerksbatterien) von der Straße direkt in den Müll werft, sind Euch nicht nur Hamburgs Müllabfuhren danbkar! :-)

Zu welcher Uhrzeit darf man in Hamburg knallen?

Um diese Frage zu beantworten, werfen wir am Besten einen Blick in das Merkblatt für den Vertrieb von pyrotechnischen Gegenständen im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg (hier die pdf. Datei) – unter zeitlicher Beschränkung steht dort: Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit vom 31. Dezember 0.00 Uhr bis zum 1. Januar 24.00 Uhr ohne Erlaubnis abgebrannt werden. Darüber hinaus dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nur in der Zeit vom 31. Dezember 18.00 Uhr bis 1. Januar 01.00 Uhr abgebrannt werden.

(Bilder von Fotolia #48148671 skatzenberger)