Ohne Prüfung Motorrad fahren mit dem B196-Schein

Seit Januar 2020 haben Autofahrer die Möglichkeit, ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung zu erweitern und 125er-Motorräder und -Roller zu fahren. Über 130.000 Führerscheininhaber haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen können, welche Kosten anfallen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Im Dezember 2019 hat der Deutsche Bundesrat beschlossen, dass jeder in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Diese Regelung ist seit Januar 2020 in Kraft. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die erforderlichen Voraussetzungen, die Kosten und wie erfolgreich diese neue Führerscheinregelung bereits angenommen wurde, und von wem.

Voraussetzungen für die Erweiterung des Führerscheins

Die Erweiterung des Autoführerscheins um die Klasse A1 (125er) ist in Deutschland an bestimmte Bedingungen geknüpft, im Gegensatz zu Ländern wie Italien:

  • Mindestalter von 25 Jahren.
  • Mindestens fünf Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B.
  • Absolvierung von neun Doppelstunden Fahrschulunterricht – vier theoretische und fünf praktische Stunden.

125er fahren ohne Prüfung: Wie funktioniert’s?

Nach Abschluss der Ausbildung ist keine Fahrprüfung erforderlich. Es genügt eine Bescheinigung der Fahrschule, die die erfolgreiche Schulung bestätigt. Mit dieser Bescheinigung kann innerhalb von zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 in den Führerschein der Klasse B eingetragen werden, und man darf Leichtkrafträder und -roller fahren.

Diese Fahrzeuge haben eine Hubraumgröße von 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg). Dreiräder dürfen eine Leistung von bis zu 15 kW (20 PS) haben. Sie können Geschwindigkeiten von über 100 km/h erreichen. Wenn Sie sich für ein Elektromotorrad mit der B 196-Erweiterung entscheiden, können Sie legal bis zu 59 PS fahren.


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Kosten der Führerscheinerweiterung

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule erhält man einen Ausbildungsnachweis, mit dem Sie bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen können. Für diesen Vorgang sollte man etwa 40 bis 50 Euro plus die Zeit für den Behördenweg einplanen.

Bundesländer mit den meisten 125er-Fahrern

Die meisten Autofahrer, die bis zum 1. Januar 2022 ihren Führerschein für 125er-Bikes erweitert haben, wurden in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen registriert. Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl dieser Länder zeigen sich die höchsten Zahlen mit über 350 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner.

Das Interesse an der geänderten Zugangsmöglichkeit zum Führen von Leichtkrafträdern ist bei Männern bisher stärker ausgeprägt als bei Frauen, mit einer Beteiligung von rund 75 Prozent. Die meisten Autofahrer, die ihren Autoführerschein mit der B196-Bescheinigung für 125er-Motorräder und -Roller erweitert haben, waren im Durchschnitt zwischen 45 und 60 Jahre alt. Es zeigt sich also, dass vor allem Männer mittleren Alters von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Mit Liebe gemacht in Hamburg-Barmbek.

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