Keine Panik vor der Steuererklärung – so geht’s einfach

Keine Panik vor der Steuererklärung - so geht es einfach

Das Steuerjahr 2017 liegt bereits einige Monate zurück. Dies bedeutet, dass es Zeit für die Steuererklärung ist.

Für viele Menschen ist die Steuererklärung eine vollkommen fremde Welt, in die sie sich nicht hineintrauen. Neue Regelungen zu Grundfreibeträgen oder des Kinderfreibetrages machen die Thematik erneut kompliziert. Kein Wunder also, dass der Hamburger Steuerberater Arno Böttcher gerade bei komplexen Steuerfällen einen großen Zulauf erhält. Doch wie erhalten Sie einen besseren Einblick in diese interessante Thematik?

Wer muss die Steuererklärung abgeben?

Die Steuererklärung muss nicht von jeder Person durchgeführt werden. So gibt es Menschen, die dazu verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben und solche, denen es frei zusteht, eine abzugeben. Zu den Verpflichteten zählen Arbeitnehmer, die mehr als einen Job ausüben und somit zwei verschiedene Chefs haben.

Ein Minijob wird nicht in die Kategorie des Zweitjobs gefasst. Ebenso müssen alle Personen eine Steuererklärung abgeben, die über Nebeneinnahmen verfügen. Hierunter lassen sich beispielsweise Mieteinnahmen fassen. Selbst wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, kann eine Rückerstattung von mehreren Hunderten Euro erfolgen. Immer wieder lassen sich Steuerzahler diese hohen Geldsummen entgehen, da Sie sich schlicht nicht ausreichend mit der Thematik befassen.

Das Beste dabei ist jedoch, dass Sie Ihre Kosten auch noch 7 Jahre rückwirkend steuerlich absetzen können.

Was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Ob als Unternehmer, Angestellter oder Freiberufler – immer wieder stellt sich die Frage, was denn eigentlich von der Steuer abgesetzt werden darf. Ein selbstständiger kann sich immer auf das Motto berufen: Ale Kosten, die zur Gewinnerzielung entstehen, sind als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Hierzu gehören:

  • Fahrtkosten
  • Büroartikel
  • Telefongebühren
  • Weiterbildungsmaßnahmen

Jede Berufsausbildung, die staatlich anerkannt ist, wird durch die Steuererklärung rückwirkend unterstützt. So kann ein Zweitstudium, eine Weiterbildung oder eine Tagung geltend gemacht werden. Dies ist besonders für Freiberufler und Selbstständige gut zu wissen. Für Geringverdiener, also Personen, die sich in Ausbildung befinden und maximal 325 Euro monatlich verdienen, kann eine Steuererklärung ebenso sinnvoll sein. Bei einem geringen Verdienst machen schon geringe Reisekosten oder Krankheitskosten einen deutlichen Unterschied.

Hilfsmittel in großem Umfang

Dass sich Steuerzahler gerne die Rückerstattung entgehen lassen, hängt mit der vermeintlichen Komplexität der Steuererklärung zusammen. Die Formulare des Finanzamts wimmeln nur so von unverständlichen Begriffen, die schnell zu Hilflosigkeit führen. Doch immer wieder kommen neue wohlstrukturierte Programme auf den Markt, die Ihnen eine deutliche Erleichterung aufzeigen – beispielsweise SmartSteuer oder SteuerGo.

Schritt für Schritt erhalten Sie einen Überblick über die auszufüllenden Kästchen. Zum Abschluss Ihrer Erklärung erhalten Sie eine Auswertung des Formulars, welches Ihnen Fehlerquellen aufzeigt und vergessene Felder markiert. Wem der Umgang mit dem PC noch etwas unvertraut erscheint, der kann sich auch an einen Steuerverein wenden. Hier erhalten Sie schnelle und verständliche Ratschläge.

Der Steuerberater greift unterstützend ein

Der Steuerberater kann Ihnen nicht nur bei der Erstellung der Steuererklärung helfen. Vielmehr prüft er die Richtigkeit der erhaltenen Steuerbescheide. In zahlreichen Fällen klaffen die Meinungen des Finanzamtes und des Steuerzahlers weit auseinander. Um sich jedoch gegen zu hohe steuerliche Abgaben und zu wenig Rückerstattung wehren zu können, sollten Sie Ihren Steuerberater aufsuchen. Nicht immer muss jedoch das Finanzamt zu niedrige Rückzahlungen durchführen. Ebenso kann es geschehen, dass Ihnen ein Fehler bei der Erstellung unterlaufen ist. Hierbei wirkt keinerlei Regressanspruch, sodass Sie sich mit dem Steuerbescheid abfinden müssen.Geschieht jedoch dem Steuerberater ein solcher Fehler, ist es rechtlich abgesichert. Der Mandant befindet sich immer auf der sicheren Seite.