HVV setzt weiter auf Bahnsteigkarten: Deutschlandweit einmalig

In Hamburg benötigt man nicht nur dann ein Ticket, wenn man mit der S- oder U-Bahn fahren möchte, sondern auch, wenn man den Bahnsteig lediglich betritt, um jemanden abzuholen oder abzusetzen. Nur in Hamburg gibt es ein Bahnsteig-Ticket, wodurch die Stadt eine Sonderstellung in Deutschland einnimmt. Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) beabsichtigt, weiterhin an dieser Regelung festzuhalten.

Ein Sprecher des HVV betont, dass an jeder S- und U-Bahnstation der Stadt solche fahrkartenpflichtigen Bereiche existieren. Ohne die zehn Cent teure Bahnsteigkarte handelt es sich dabei offiziell um eine Straftat.

Neuer Ticketpreis für die Bahnsteigkarte

Es gab eine Preissenkung für das Bahngleisticket, das zuvor ohnehin nur 30 Cent gekostet hatte. Jetzt beträgt der Eintritt zum Gleis lediglich 10 Cent. Beachtlich ist, dass in Deutschland bei einer derartigen Straftat laut Bußgeldkatalog 60 Euro zu entrichten sind. Die Bahnsteigkarten sind übrigens eine Stunde lang gültig und berechtigen zum Aufenthalt an der Haltestelle, an der sie erworben wurden.

Leichter Anstieg bei den Verkaufszahlen

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 19.571 Bahnsteigkarten verkauft, was einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt, als es 18.992 Karten waren. Selbst in den Jahren der Corona-Pandemie stieg der Verkauf der Karten weiter an. Im Jahr 2019 wurden noch 11.525 Bahnsteigkarten an den Automaten verkauft.

1.097 Personen ohne gültige Bahnsteigkarte erwischt

Im vergangenen Jahr wurden bei Kontrollen 1.097 Personen ohne gültige Bahnsteigkarte erwischt, während es im Jahr 2021 1.492 Verstöße gab. Im Vergleich dazu waren die Verstöße wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein wesentlich höher, da im Jahr 2022 mehr als 164.000 Verstöße registriert wurden.

Der Hintergrund für die Einführung der Bahnsteigkarte durch den HVV ist, dass die Kontrolle des Verkehrs in einer Großstadt an den Zugängen zu den Bahnsteigen deutlich verbessert werden kann. Durch die Bahnsteigkarte soll sichergestellt werden, dass die Personen, die am Bahnsteig angetroffen werden, einen gültigen Fahrausweis besitzen bzw. nicht ohne gültiges Ticket gefahren zu sein. Eine Begründung, die sicherlich nicht jeder verstehen muss.

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