Geflügelpest in Norddeutschland: Bald wieder Stallpflicht in Hamburg

Es gibt in Norddeutschland vermehrt Fälle von Vogelgrippe bei Wildvögeln. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat kürzlich elf Fälle der hoch ansteckenden Variante in Hamburg bestätigt. Diese Fälle sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. Aus diesem Grund wird ab Dienstag, dem 10. Januar 2023, wieder eine Stallpflicht für Geflügel gelten.

Die Stallpflicht in Hamburg betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, und besagt, dass diese Tiere in geschlossenen Ställen oder entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden müssen. Die Stallpflicht gilt für alle Arten und Größen von Haltungen, auch für Hobbyhaltungen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Stallpflicht dient dazu, das Risiko einer Ausbreitung der Vogelgrippe zu verringern, bei deren Ausbruch betroffene Tiere getötet werden müssten.

Weitere Maßnahmen gegen die Geflügelpest

Um die Geflügelbestände zu schützen, ist es auch verboten, Tiere in Haltungen in Hamburg aufzunehmen oder an Ausstellungen teilzunehmen. Dies gilt neben den oben genannten Geflügelarten auch für andere gehaltene Vögel wie Tauben oder Ziervögel. Ausnahmegenehmigungen können insbesondere aus Gründen des Tierschutzes erteilt werden. In der Vergangenheit waren eine Vielzahl zeitgleicher Ausbrüche in Haltungen in anderen Bundesländern mit Geflügelausstellungen oder Handelsaktivitäten verbunden.

Was ist eine Geflügelpest eigentlich?

Die aviäre Influenza, auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bekannt, ist eine Viruserkrankung bei Vögeln, die gelegentlich auch andere Arten betreffen kann. Das Einschleppungsrisiko steigt im späten Herbst durch Zugvögel. Das Virus kann durch Kontakt mit infizierten Vögeln oder infektiösen Kot sowie durch unzureichende Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbestände eingeschleppt werden.

In Hamburg werden ganzjährig Untersuchungen zur Früherkennung der Vogelgrippe durchgeführt, unabhängig von der aktuellen Lage. Aufgrund der aktuellen Lage wurde das Wildvogelmonitoring am Institut für Hygiene und Umwelt noch einmal verstärkt. Die Verfügungen der Bezirke zur Stallpflicht finden Sie nach Veröffentlichung hier: https://www.hamburg.de/bezirke/

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