Ein Jahr Mindestlohn: DGB Nord zieht erste Bilanz

Vor knapp einem Jahr wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen. Die des Deutschen Gewerkschaftsbundes Nord fällt durchweg positiv aus.

Für Uwe Polkaehn, Vorsitzenden des DGB Nord, ist der Mindestlohn für die Arbeitnehmer in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus im gesamten Raum Norddeutschland ein voller Erfolg geworden. Laut Polkaehn kommt die Einführung vor allem Frauen entgegen, da diese zuvor im besonderen Maße unter niedrigen Löhnen zu leiden hatten. Befürchtungen, wie steigende Verbraucherpreise oder Entlassungswellen, blieben dagegen bis heute vollständig aus.

Größte Wirtschaftsreform seit Hartz IV

Der gesetzliche Mindestlohn wurde Anfang 2015 eingeführt und sichert allen Lohnempfängern über 18 Jahren einen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde zu. Neben der Einführung des Hartz IV ist dies zweifellos die umfangreichste Wirtschaftsreform der letzten Jahrzehnte. Doch Mindestlohn, das zeigte sich schnell, ist nicht immer und für alle gleich Mindestlohn. Die Rahmenbedingungen der Reform wurden weiter ausdifferenziert, sodass heute zahlreiche Ausnahmeregelungen bestehen.

Um etwa Langzeitarbeitslose für den Arbeitsmarkt attraktiver zu machen, besteht die Möglichkeit, diesen innerhalb der ersten 6 Monate, also einer Art Probezeit, einen geringeren Lohn zu zahlen. In einigen Branchen mit separaten Tarifverträgen gilt noch kein Mindestlohn, da er nicht am 1. Januar eingeführt wurde, sondern stufenweise bis 2017 eingeführt werden soll. Dies gilt zum Beispiel für die Berufsgruppen der Friseure und der Zeitungszusteller. Keinen Mindestlohn erhalten bis auf Weiteres hingegen Auszubildende, Studenten in einem Pflichtpraktikum von bis zu drei Monaten oder Heimarbeiter.

„Arbeit in Deutschland gewinnt wieder an Würde“

Die positive Auswirkung des Mindestlohnes ist laut DGB Nord in vielen Bereichen zu spüren. So hat sich die Kaufkraft großer Bevölkerungsgruppen messbar erhöht, wovon auf lange Sicht zum Beispiel auch der Einzelhandel profitiert. Und in Schleswig-Holstein ist die Arbeitslosigkeit erheblich zurückgegangen. Laut DGB Nord vor allem, weil hier infolge des Mindestlohns geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Stellen verwandelt wurden.

Besonders im Gastgewerbe, traditionell ein Teil des Niedriglohnsektors, sei auf diese Weise wieder mehr sozialversicherte Arbeit entstanden, was sich auf dem Stellenmarkt in Hamburg und Niedersachsen spürbar positiv auswirke. Feste Stellen stärken auch das soziale Sicherungssystem in Deutschland, das sich in der Folge auf höhere Einnahmen gefasst machen kann. Alles in allem lässt sich das Fazit ziehen, formulierte der DGB-Vorsitzende Uwe Polkaehn, dass die Arbeit in Deutschland durch den Mindestlohn wieder an Würde gewonnen habe.

Jetzt müssen Schlupflöcher geschlossen werden

Um den positiven Auswirkungen des Mindestlohngesetzes zur vollen Geltung zu verhelfen, müssen nun Kontrollmechanismen geschaffen werden, die sie durchsetzen. „Keine Ausnahmen, keine Schlupflöcher“, so die aktuelle Kampagne der DGB zum Mindestlohn. Unter anderem fordert der Gewerkschaftsbund die Etablierung von Prüfverfahren, die zusammen mit der Gewerbeaufsicht eine lückenlose Dokumentation des Mindestlohns gewährleisten sollen. Nur so lasse sich die Erfolgsgeschichte des Mindestlohns, die vor einem Jahr begonnen hat, weiter fortschreiben.

(Artikel: ahoihamburg | Bild CC0: pixabay von skeeze)