Bußgeldkatalog für Corona-Verstöße – so teuer sind die Strafen
Wer sich während der Corona-Pandemie nicht an die Regeln hält, dem drohen in Hamburg saftige Bußgelder. Seit letzten Freitag gilt in der Hansestadt ein neuer Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Auflagen. Nun sind bei wiederholter Missachtung Strafen von bis zu 25.000 Euro möglich.
Auch wenn sich die meisten Hamburger an die aktuellen Regeln halten, gibt es natürlich schwarze Schafe. Seit der Kontaktsperre am 23. März wurden mehr als 1.000 Verstöße festgestellt. Es gab sogar neun Ingewahrsamnahmen. Nun gibt es einen Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldkatalog um mit den einzelnen Verstößen umzugehen, so der Senator. Die Beamten würden aber auch weiterhin mit Augenmaß auf Verstöße reagieren. Hier die wichtigsten Regelsätze im Detail.
Bußgelder bei Verstoß gegen das Kontaktverbot
- 150 Euro bei Nichteinhalten des Mindestabstands von (derzeit) 1,5 Metern in der Öffentlichkeit.
- Dies gilt auch für das Betreten von Spielplätzen oder der Teilnahme an öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen.
- Ungenehmigte Ladenöffnungen werden mit 2.500 Euro geahndet.
- Durchführung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen oder Feierlichkeiten – bis zu 1.000 Euro.
- Durchführung von Busreisen zu touristischen Zwecken, Öffnung von Gaststätten oder Speiselokalen – bis zu 4.000 Euro.
- Öffnung von Gewerbebetrieben, Einrichtungen oder Vergnügungsstätten (Clubs, Diskotheken, etc.) – bis zu 5.000 Euro.
Übrigens: Auch wer mit mehr als einer Person in der Öffentlichkeit unterwegs ist, die nicht in derselben Wohnung lebt, muss mit 150 Euro Strafe rechnen.
Bußgeld verdoppelt sich bei Folgeverstößen
Die Regelsätze gelten für einen Erstverstoß. Bei Folgeverstößen oder mehrmaligen Verstößen werden diese Strafen jeweils verdoppelt. So werden beispielsweise bei wiederholten Nichteinhalten des Mindestabstands schon 300 Euro fällig. Mit dem diesem Bußgeldkatalog kann die Hamburger Polizei zielgerichtet und passgenau gegen Verstöße vorgehen, so Andy Grote (Innensenator, SPD). Die neue Verordnung ersetzt die bisherigen Allgemeinverfügungen. Die in Hamburg geltenden Kontaktbeschränkungen sind außerdem zunächst bis zum 19. April verlängert worden.
➤ Hier zum kompletten Bußgeldkatalog
➤ Hier weitere Nachrichten aus Hamburg und Umgebung.